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Intensivkurszertifikat Unternehmensrecht (SPB 3)


Intensivkurszertifikat "Unternehmensrecht"


Das Modul „Unternehmensrecht“ eröffnet Studierenden die Möglichkeit, über die Schwerpunktbereichsprüfung hinaus einen zusätzlichen Qualifikationsnachweis im Gesellschaftsrecht zu erwerben. Dieser Nachweis belegt fundierte Kenntnisse in einem besonders praxisrelevanten Rechtsgebiet und stärkt somit die beruflichen Perspektiven – insbesondere bei Unternehmen und Wirtschaftsrechtskanzleien.

Für den Qualifikationsnachweis ist der erfolgreiche Abschluss von drei zusätzlichen Klausuren erforderlich. Diese ergänzen die beiden Vorlesungsabschlussklausuren und das Examensseminar, die im Rahmen der Schwerpunktbereichsprüfung abgelegt werden. Zu den Zusatzklausuren zählt die Vorlesung „Kapitalgesellschaftsrecht“, die zugleich für die staatliche Pflichtfachprüfung von Bedeutung ist. Darüber hinaus können die weiteren Klausuren aus dem Angebot des Moduls „Unternehmensrecht“ frei gewählt werden.

Die Anmeldung zu den Zusatzklausuren erfolgt formlos über die jeweiligen Lehrstühle.

Das Intensivkurszertifikat wird bei vollständiger Vorlage aller Leistungsnachweise durch den Lehrstuhl Prof. Dr. Uffmann ausgestellt.


Für die Einreichung der Unterlagen schicken Sie eine E-Mail an unternehmensrecht@ruhr-uni-bochum.de mit dem Betreff "Antrag Intensivkurszertifikat" mitsamt Ihren Nachweisen im PDF-Format.


Machen Sie mit

Der Schwerpunktbereich 3 bietet die Möglichkeit, über den Erwerb der Schwerpunktbereichsprüfung hinaus einen Qualifikationsnachweis im Gesellschaftsrecht zu erwerben, mit dem Studierende des Schwerpunktbereichs über das Pflichtfachprogramm hinausgehende Kenntnisse in diesem Rechtsgebiet belegen können, um ihre späteren Bewerbungschancen bei Unternehmen und Wirtschaftsrechtskanzleien in diesem praxisrelevanten Bereich zu erhöhen.