NACH OBEN

Weitere Informationen

Lehrveranstaltungen

Lehrveranstaltungen

Lehrveranstaltungen

Wintersemester

Regelmäßig werden die folgenden Vorlesungen angeboten:

  • Gesellschaft in der Krise und Insolvenz (mit VAK)
  • Internationales und Europäisches Gesellschaftsrecht (mit VAK)
  • Kapitalgesellschaftsrecht (mit VAK)
  • Kapitalmarkt- und Übernahmerecht (mit VAK)
  • RUBLaw-Active: Unternehmensrecht (mit VAK)

Sommersemester

Regelmäßig werden die folgenden Vorlesungen angeboten:

  • Kartellrecht (mit VAK)
  • Konzern- und Umwandlungsrecht (mit VAK)
  • Recht des Unternehmenskaufs (mit VAK)
  • Unternehmensfinanzierung/Unternehmensnachfolge (mit VAK)

Vorlesungsprogramm


Aufsichtsrecht der Kredit-, Finanzdienstleistungs- und Wertpapierinstitute

Unter dem Druck des „Wettbewerbs der Rechtsordnungen“ hat sich das Gesellschaftsrecht in den letzten Jahren stark gewandelt. Auf der einen Seite sind zahlreiche Materien, die vor wenigen Jahren noch zum Kernbereich des Gesellschaftsrechts gerechnet wurden, durch das MoMiG von 2008 legislatorisch von den gesellschaftsrechtlichen Einzelkodifikationen in die Insolvenzordnung gewandert. Auf der anderen Seite eröffnet der Gesetzgeber seit dem ESUG von 2012 die Möglichkeit, genuin gesellschafsrechtliche Maßnahmen nach insolvenzrechtlichen Maßstäben im Insolvenzplanverfahren zu treffen. Soweit die Haftungsverwirklichung im Interesse der Gläubiger und die Umstrukturierung der Gesellschaft zu Sanierungszwecken betroffen sind, müssen Gesellschafts- und Insolvenzrecht als Einheit begriffen werden. Das Gesellschaftsrecht kann heutzutage daher nicht ohne den insolvenzrechtlichen Kontext zutreffend erfasst werden. Die Vorlesung gibt einen groben Überblick über das Insolvenzverfahren und befasst sich schwerpunktmäßig mit spezifisch gesellschaftsrechtlichen Problemen in Insolvenz und Krise. Behandelt werden insbesondere die Finanzierung der Gesellschaft in der Krise, die Haftung wegen Insolvenzverschleppung und -verursachung, die Stellung der Organe im Insolvenzverfahren sowie gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen im Insolvenzplanverfahren.

Im Zeitalter der Globalisierung und des „Wettbewerbs der Rechtsordnungen“ bleiben die nationalen Märkte nicht mehr den inländischen Rechtsformen vorbehalten. Vielmehr tummeln sich seit einigen Jahren einerseits im Inland auch ausländische Rechtsformen und andererseits steht inzwischen auch deutschen Rechtsformen der Weg ins Ausland offen. Hinzu treten supranationale europäische Rechtsformen, die in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen aktiv sein können. Die Vorlesung behandelt Nutzen und Nachteile grenzüberschreitender Gesellschaften und vermittelt die zum Umgang mit diesen Phänomenen unerlässlichen Rechtskenntnisse. Behandelt werden insbesondere das internationale Gesellschaftsrecht als Teildisziplin des Internationalen Privatrechts, das Recht der europäischen Rechtsformen, insbesondere der Europäischen Aktiengesellschaft als „Flaggschiff“ des Europäischen Gesellschaftsrechts sowie die Grundzüge des Rechts der gesellschaftsrechtlichen Richtlinien.

Ausgehend von den grundlegenden Unterschieden zwischen den Personen- und Kapitalgesellschaften sind Gegenstand der Veranstaltung zunächst die Aktiengesellschaft als Reinform der Kapitalgesellschaft und sodann die GmbH als Kapitalgesellschaft mit personalistischem Einschlag. Im Vordergrund stehen die Prinzipien der Kapitalaufbringung („Gründungsrecht“) und Kapitalerhaltung („Einlagenrückgewähr“) sowie die Organisationsstrukturen (Corporate Governance/Corporate Compliance) und die Haftungsfragen („Managerhaftung“) mit ihren kapitalmarktrechtlichen und europäischen Bezügen, wobei der Fokus gerade auch auf der Analyse der maßgeblichen höchstrichterlichen Rechtsprechung, der jüngeren rechtspolitischen Entwicklungen (etwa im Gründungsrecht, bei der Vorstandsvergütung und bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats) und der in den Medien diskutierten aktuellen Fälle (etwa derzeit Dieselaffäre) liegt.

Die Veranstaltung behandelt schwerpunktmäßig zum einen die Börse (Rechtsform, Träger und Organisation, Marktsegmente, Zulassungsvoraussetzungen und Handelsformen, Strukturen der Marktaufsicht). Zum anderen werden nach einem Überblick über die Handelsgegenstände des Kapitalmarkts (Typen von Kapitalmarktprodukten, Markteintritt und Marktaustritt von Kapitalmarktpapieren), die marktbezogenen Verhaltenspflichten behandelt (Verhaltensregeln für Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Insider-Handelsverbot, Ad-hoc-Publizität, Beteiligungstransparenz, unzulässige Formen der Marktbeeinflussung, Verhaltenspflichten in Übernahmesituationen).

Ausgehend von dem Zweck des Kartellrechts, den freien Wettbewerbsprozess vor störenden Eingriffen durch Unternehmen (wettbewerbsbeschränkende Absprachen, wettbewerbsbeeinträchtigende Marktmachtmissbräuche, wettbewerbsbehindernde Zusammenschlüsse) zu schützen, sind Gegenstand der Veranstaltung zunächst der wettbewerbspolitische und wettbewerbstheoretische Hintergrund des kartellrechtlichen Regelungsrahmens (Kartellverbot: §§ 1 ff. GWB, Art. 101 AEUV iVm. VO 1/2003 und Schirm-GVO; Missbrauchsaufsicht: §§ 18 ff. GWB, Art. 102 AEUV; Fusionskontrolle: §§ 35ff. GWB, FKVO), der internationale Anwendungsbereich des Kartellrechts (insbesondere auch des U.S. amerikanischen Kartellrechts), die Zuständigkeiten und Eingriffsbefugnisse der deutschen und europäischen Kartellbehörden sowie die privatrechtliche Kartellrechtsdurchsetzung (public and private enforcement). Sodann werden Schutzzweck und Reichweite der einzelnen Regelungskomplexe behandelt, wobei der Fokus gerade auch auf der Analyse der Rechtsprechung (case law), der jüngeren rechtspolitischen Entwicklungen (etwa 9. GWB-Novelle) und der in den Medien diskutierten aktuellen Fälle (etwa derzeit BKartA/Facebook und Kommission/Google sowie Zusammenschluss Siemens/Alstom) liegt.

Eine Gesellschaft ist heute weder in ihrer Rechtsform unveränderlich, noch steht sie für sich allein. Im Zuge wirtschaftlicher Veränderungen, insbesondere bei Fusionen und Übernahmen, kann sie ihre Rechtsform wandeln, mit anderen Gesellschaften verschmelzen oder Teil einer Unternehmensgruppe werden. Bilden mehrere Gesellschaften eine Unternehmensgruppe, so stellt dies die Beziehungen der selbstständig bleibenden Gesellschaften vor besondere Herausforderungen. Einerseits gilt es nun die Gläubiger und Minderheitsgesellschafter der abhängigen Unternehmen, deren Interessen zulasten des herrschenden Unternehmens vernachlässigt werden können, zu schützen. Andererseits muss auch dem Interesse des herrschenden Unternehmens, die Leitungsmacht im Verhältnis zu den abhängigen Unternehmen wirksam ausüben zu können, Rechnung getragen werden. Diesen Fragen widmet sich das vornehmlich im Dritten Buch des Aktiengesetzes geregelte Konzernrecht, das den ersten Teilgegenstand der Vorlesung bildet. Bei Gesellschaften kann sich ein Bedürfnis ergeben, die rechtliche Struktur zu verändern. In Betracht kommen hier vor allem der Wechsel der Rechtsform, die Verschmelzung mehrere Rechtsträger zu einem sowie die Aufspaltung eines Rechtsträgers in mehrere. Diese Vorgänge lassen sich über klassische gesellschaftsrechtliche Konstruktionen erreichen, die aber gegebenenfalls eine problematische Liquidation und Neugründung erfordern. Demgegenüber ermöglicht das Umwandlungsgesetz solche Vorgänge, ohne dass es einer Liquidation und Neugründung bedürfte. Auch hier stellt sich die Frage nach dem Schutz der Interessen der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter. Das Umwandlungsrecht stellt den zweiten Teilgegenstand der Vorlesung dar.

Gegenstand der Vorlesung sind die wirtschaftlichen Hintergründe, die Begrifflichkeiten und die vielfältigen rechtlichen Fragen eines Unternehmenskaufs. Besprochen werden die unterschiedlichen Arten (insbesondere Beteiligungserwerb und Erwerb einzelner Wirtschaftsgüter) und die verschiedenen Phasen einer solchen Transaktion. Dazu zählen das vorvertragliche Verhandlungsstadium, die Prüfung des Zielunternehmens („Due Diligence“), die Vertragsgestaltung, die Unterzeichnung/Beurkundung sowie der Vollzug des Geschäfts („Closing“). Ein Schwerpunkt liegt auf dem Gewährleistungs- und Haftungssystem eines Unternehmenskaufvertrages. Dabei werden vor allem zivilrechtliche Kenntnisse aus dem allgemeinen und besonderen Schuldrecht und dem BGB-AT vertieft; daneben spielen auch das Gesellschafts- und das Kapitalmarktrecht eine Rolle. Außerdem wird ein Überblick über die Rechtsfragen gegeben, die sich aus Sicht des Arbeits- und Kartellrechts sowie des öffentlichen Rechts stellen.

Machen Sie mit bei einem ganz besonderen Lehrformat, das durch den Stifterverband für die Wissenschaft für seine innovative Lehr- und Lernperspektive sowie seien besonderen Praxisbezug ausgezeichnet wurde. Entlang des Lebenszyklus eines Unternehmens, angefangen von der Gründung, über die Aufnahme der Tätigkeit am Markt, die Finanzierung des Unternehmens, das Unternehmenswachstum durch M&A, den Gesellschafterstreit, der Geschäftsführerhaftung sowie der Insolvenz, spielen wir gemeinsam im Co-Teaching mit erfahrenen Rechtsanwälten der Kanzlei Luther zentrale Fragestellungen des Unternehmensrechts anhand von Case-Studies durch. Sie schlüpfen in die Rolle der Gründergesellschafter, beratenden Anwälte und Notare, Geschäftsführer, Bankenvertreter und Insolvenzverwalter und erarbeiten sich aktiv mittels eines dreistufigen Vorgehens – Inverted Classroom – Peer-Teaching – Case-Study – den rechtlichen und wirtschaftlichen Kontext der verschiedenen, miteinander verzahnten Abschnitte im „Leben“ eines Unternehmens. Zum Abschluss – ein Eindruck Ihrer Kommilitonen: „Gerade durch die von uns selbst vorbereiteten Vorträge und Case Studies gelangt man an vertieftes Wissen über die einzelnen Gebiete im Gesellschaftsrecht, mit denen man sich in einer normalen Vorlesung lange nicht so intensiv beschäftigt…“

Die Beschäftigung mit dem Unternehmensrecht/Recht der Kapitalgesellschaften ist in den juristischen Schwerpunktbereichen etabliert. Die einschlägigen Lehrveranstaltungen konzentrieren sich in aller Regel in – folgerichtiger – Fortführung des Pflichtfachstoffs zum Gesellschaftsrecht auf Fragen der körperschaftlichen Verfasstheit sowie auf (formelle) Gründungs-, Geschäftsführungs- und Haftungsfragen. Die Veranstaltung Unternehmensfinanzierung eröffnet ein darüberhinausgehendes Themenfeld von großer Praxisrelevanz. Ausgangspunkt ist die Einsicht in den Querschnittscharakter des Finanzierungsproblems als Materie an der Schnittstelle von Rechts- und Wirtschaftswissenschaft. Demgemäß knüpft die Veranstaltung zunächst an finanzwirtschaftliche Grundbegriffe an und identifiziert typische Finanzierungsszenarien in den unterschiedlichen Phasen des Unternehmenslebenszyklus. Sodann werden für die jeweilige Problemstellung gangbare Finanzierungswege diskutiert und die einzelnen Instrumente der Kapitalbeschaffung aus rechtlicher Perspektive untersucht. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf den Wechselwirkungen von gewählter Unternehmensrechtsform, Wahl des jeweiligen Finanzierungsinstruments und Rechtsstellung der Kapitalgeber. Ziel der Veranstaltung ist es, den Studierenden ein vertieftes Verständnis für die spezifisch wirtschaftlichen Aspekte des Unternehmensrechts zu vermitteln und zugleich umgekehrt ihre Fähigkeiten und ihr Gespür für die rechtliche Einordnung wirtschaftlicher Sachverhalte zu stärken. Zu diesem Ziel werden zudem Fragen zu ausgewählten Materien aus dem Pflichtfachstoff, etwa zu in Grundzügen bekannten Vertragsformen des Schuldrechts (bspw. Factoring, Darlehen) mit gesellschafts- und wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen verknüpft.

Die geordnete Nachfolgeplanung ist eines der klassischen und besonders wichtigen Themen von (Familien)unternehmen. Nach Schätzungen des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn stellt sich jährlich für ca. 71.000 Unternehmen die Nachfolgefrage. Nordrhein-Westfalen ist das Bundesland mit dem größten Unternehmensbestand und erwartet dementsprechend die meisten Übergaben. Um ein wichtiges Thema handelt es sich allerdings nicht nur aus quantitativ-empirischen Gründen: Die Nachfolgeplanung zählt vielmehr zu den komplexesten Problemfeldern, mit welchen sich ein (Familien)unternehmen konfrontiert sieht und zwar angesichts in der Regel langfristiger und nachhaltiger Ausrichtung nicht nur einmal, sondern bei jedem Generationenübergang unter jeweils anderen Vorzeichen. Die Nachfolgeplanung muss facettenreiche rechtliche, betriebswirtschaftliche aber auch psychologische Rahmenbedingungen beachten, will sie ihr Gestaltungsziel, das Unternehmen unter Wahrung des Charakters als (Familien)unternehmen erfolgreich weiterzuführen, erreichen. Die Veranstaltung Unternehmensnachfolge widmet sich daher einem praktisch höchst bedeutsamen und interessanten Querschnittsthema und verfolgt dabei einen ganzheitlichen Ansatz. Die Studierenden lernen fallorientiert die zentralen rechtlichen Fragestellungen aus dem Gesellschafts-, Erb-, Familien- und Steuerrecht kennen, die sich im Kontext einer vorausschauenden Nachfolgeplanung stellen. Die Studierenden vertiefen dadurch Ihre Kenntnisse aus dem Pflichtfachstoff und entwickeln ein Verständnis für die Verknüpfungen der einzelnen Teildisziplinen. 


Ergänzende Angaben

Ergänzende Angaben

Das Modul "Unternehmensrecht" wird von 

  • Herrn Professor Dr. Markus Fehrenbach,
  • Frau Professorin Dr. Katharina Uffmann, 
  • Herrn Professor Dr. Martin Zimmermann, LL.M.

verantwortet.

Das Modul "Unternehmensrecht" wird von 

  • Herrn Professor Dr. Markus Fehrenbach,
  • Frau Professorin Dr. Katharina Uffmann, 
  • Herrn Professor Dr. Martin Zimmermann, LL.M.

unterstützt.