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Prof. Dr. Andreas Frieser

Werdegang

  • Geboren 1957 in Teublitz/​Oberpfalz. Studium der Rechtswissenschaften in Regensburg. 1981 erstes, 1984 zweites juristisches Staatsexamen. 1981 bis 1984 Assistent am Lehrstuhl für Zivilrecht und Römisches Recht an der Universität Regensburg. 1986 Promotion bei Prof. Dr. Picker, Regensburg.

 

Tätigkeiten

  • Erb‐ und Stiftungsrecht, Vereins‐ und Verbandsrecht, Kunstrecht.
  • Ausgezeichnet von Citywealth, der Wirtschaftswoche und Focus als „Top‐Anwalt im Erbrecht“.
  • Mitgliedschaften u. a.: The International Academy for Estate and Trust Law.
  • Ehrenamtlicher Richter am Anwaltsgerichtshof des Landes Nordrhein‐Westfalen.
  • Vorsitzender des Gesetzgebungsausschusses Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins.
  • Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwalt Verein (2005 bis März 2015).
  • Referent der zivilrechtlichen Abteilung des 68. Deutschen Juristentages.
  • Lehrbeauftragter an der Ruhr‐Universität Bochum.

 

Publikationen

  • Herausgeber des „Fachanwaltkommentar Erbrecht“ und des „Formularbuch des Fachanwalts Erbrecht“.
  • Mitherausgeber des „Handbuch des Fachanwalts Erbrecht“, „Die anwaltliche Praxis in Erbschaftssachen“, „Anwaltliche Strategien im Erbschaftsstreit“, „Der Bereicherungswegfall in Parallele zur hypothetischen Schadenentwicklung“.
  • Dissertation im Erbrecht und Beiträge zum Erbrecht in Sammelbänden und Zeitschriften.