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Beiträge aus 2023

18. Stiftungsrechtstag

Bochumer Kommentar zum Stiftungsrecht erschienen

Nun ist er da! Der Bochumer Kommentar für das zum 1. Juli 2023 in Kraft getretene Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrecht. Die Leser erwartet eine rund 900 Seiten umfassende Kommentierung der §§ 80 bis 88 des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie der ab dem 1. Januar 2026 geltenden Regelungen zum Stiftungsregister. Neue zivilrechtliche Institute werden erläutert, gleichbleibende Vorschriften in neuem Umfeld überdacht.

Dass die Stadt Bochum den Titel des Kommentars prägt, ist nicht zufällig gewählt. Die Ruhr-Universität Bochum ist nicht nur die Wirkungsstätte des Herausgeberteams, sondern bundesweit bekannter Standort des seit 18 Jahren von dem Verein fundare e.V veranstalteten Stiftungsrechtstags. Aus diesem Kreis fruchtbarer und langjährigen Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Praxis ist der Kommentar entstanden. Ein wunderbarer, weiterer Meilenstein für das Zentrum für Stiftungsrecht an der Ruhr-Universität Bochum. Dank an alle Autoren aus Wissenschaft und Praxis!

Publiziert 16. Oktober 2023

18. Stiftungsrechtstag

Vorankündigung Bochumer Kommentar zum Stiftungsrecht ab Herbst 2023 erhältlich

Durch das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts tritt am 1.7.2023 die größte Reform des Bundesstiftungsrechts in Kraft; sie wird flankiert durch die Einführung des Stiftungsregisters zum 1.1.2026. Die Neuregelungen ändern das Stiftungsrecht grundlegend. Es wird für rechtsfähige Stiftungen nunmehr abschließend im BGB geregelt; den Landesstiftungsgesetze verbleibt im Schwerpunkt nur noch die Stiftungsaufsicht.

Der Bochumer Kommentar nimmt das novellierte bundesgesetzliche Stiftungsrecht auf und erläutert es tiefgreifend. Durch sein wissenschaftliches Fundament ist er von Anfang an die erste Adresse bei der praktischen Anwendung des neuen Stiftungsrechts.

Das Herausgeberteam, Prof. Dr. Bernd Andrick, Prof. Dr. Karlheinz Muscheler und Prof. Dr. Katharina Uffmann, vereint außergewöhnliche Expertise im Stiftungsrecht und leitet das bundesweit anerkannte „Zentrum für Stiftungsrecht an der Ruhr-Universität Bochum“.

Die Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft und Praxis sind bekannt für höchstes stiftungsrechtliches Renommée: MinR´in Silvia Bartodziej Justiziar Marcus Baumann-Gretza Dr. Stefan Fritz RA Dr. Matthias Gantenbrink RA Dr. Markus Heuel RA Axel Janitzki Notar a.D. Ltd. MinR Jost Kausträter RAin Dr. Cathrin Krämer Prof. Dr. Burkhard Küstermann RA Dr. Christoph Mecking RA Dr. Peter Meinecke RA Dr. Markus Schewe Prof. Dr. Martin Schöpflin Prof. Dr. Stefan Stolte RegR Dr. Sebastian Trappe RAin Dr. Almuth Werner MinR a.D. Angelo Winkler.

Publiziert 9. Juli 2023

18. Stiftungsrechtstag

Beitrag von Frau Prof. Uffmann zur Rechtsnatur virtuellen Anteilsoptionen von Arbeitnehmern in Startups in FS Henssler erschienen

Virtuelle Anteilsoptionen von Arbeitnehmern in Startups – „quasiunternehmerische“ Beteiligung oder synallagmatischer Vergütungsbestandteil? Beitrag von Frau Prof. Uffmann in Festschrift Henssler 2023, 669 – 688.

Startups setzen regelmäßig auf sog. virtuelle Anteilsoptionen, um Fach- und Führungskräfte für ihr Unternehmen zu gewinnen und zu binden. Während dieser unternehmerische Gehaltsbaustein vor allem unter steuerrechtlichen Aspekten aber auch im Lichte von Reformbestrebungen im GmbHG rechtpolitisch derzeit intensiv diskutiert wird, ist völlig ungeklärt, ob bei der Inhaltskontrolle der Optionsbedingungen, namentlich der Erdienungs- und Verfallbarkeitsregelungen, individualarbeitsrechtliche Kontrollmaßstäbe anzulegen sind. Einfach zu beantworten ist diese Frage nicht, da die Startups auf Beteiligungsmodelle außerhalb des Arbeitsvertrags setzen. Frau Prof. Uffmann arbeitet in ihrem Festschriftbeitrag für Martin Henssler erstmals grundlegend heraus, dass es sich bei den Anteilsoptionen der Rechtsnatur nach um quasiunternehmerische Beteiligungen handelt, die zivilrechtsdogmatisch nicht als Arbeitsentgelt eingeordnet werden können.

Publiziert 9. Juli 2023

18. Stiftungsrechtstag

Vortrag zum Urteil des 2. Strafsenats des BGH - Untreue bei zu hoher Betriebsratsvergütung

Anlässlich des 100. Arbeitsrechtliches Wochenendseminar der Landesvereinigung der Unternehmerverbände Nordrhein-Westfalen e.V. am 2. Juni in Düsseldorf referierte Frau Prof. Uffmann vor mehr als 100 Verbandsvertretern zu dem hoch brisanten Thema „Rechtssichere Betriebsratsvergütung – neue Anforderungen durch das Urteil des BGH vom 10.01.2023!?

Publiziert 9. Juli 2023

18. Stiftungsrechtstag

Vortrag von Frau Prof. Uffmann zum BAG Beschluss zur Arbeitszeiterfassung (1 ABR 22/21)

„Ist der BAG-Beschluss vom 13. September 2022 zur Arbeitszeiterfassungspflicht gem. § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verfassungs- und europarechtswidrig?“

Zu dieser Frage referierte Frau Prof. Uffmann auf Einladung des AGV – Die Versicherer in Deutschland, in der Onlien-Reihe „Triple A – AGV (Die Versicherer als Arbeitgeber) Arbeitsrecht Aktuell“, am 12. Januar 2023

Publiziert 30. Januar 2023

18. Stiftungsrechtstag

Inflationsausgleichsprämie - Beitrag von Frau Pof. Uffmann in NZA 2023, 65 ff.

Mit der steuer- und abgabenbefreiten Inflationsausgleichsprämie gem. § 3 Nr. 11c EStG hat der Gesetzgeber ein Instrument geschaffen, das arbeitsrechtlich umzusetzen ist. Derzeit werden sich allerdings viele Arbeitgeber bzw. deren Berater die Frage stellen, welche Ausgestaltungsmöglichkeiten überhaupt zulässig sind, ohne dass die steuerrechtlich gebotene Sozialzweckbindung und der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt werden. Einfach beantworten lässt sich diese Frage nicht, da der auf Schnelligkeit und Pragmatismus fokussierte „Krisengesetzgeber“ die komplexen Wechselwirkungen zwischen den steuerrechtlichen Voraussetzungen und den arbeitsrechtlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten nicht bedacht hat. Frau Prof. Uffmann nimmt diese steuerrechtliche determinierte Sonderzahlungsmöglichkeit daher in NZA 2023, 65 ff. grundlegend unter die Lupe und zeigt Handlungsmögichkeiten aber auch grenzen auf.

Publiziert 30. Januar 2023