Bochumer Kommentar zum Stiftungsrecht erschienen
Nun ist er da! Der Bochumer Kommentar für das zum 1. Juli 2023 in Kraft getretene Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrecht. Die Leser erwartet eine rund 900 Seiten umfassende Kommentierung der §§ 80 bis 88 des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie der ab dem 1. Januar 2026 geltenden Regelungen zum Stiftungsregister. Neue zivilrechtliche Institute werden erläutert, gleichbleibende Vorschriften in neuem Umfeld überdacht.
Dass die Stadt Bochum den Titel des Kommentars prägt, ist nicht zufällig gewählt. Die Ruhr-Universität Bochum ist nicht nur die Wirkungsstätte des Herausgeberteams, sondern bundesweit bekannter Standort des seit 18 Jahren von dem Verein fundare e.V veranstalteten Stiftungsrechtstags. Aus diesem Kreis fruchtbarer und langjährigen Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Praxis ist der Kommentar entstanden. Ein wunderbarer, weiterer Meilenstein für das Zentrum für Stiftungsrecht an der Ruhr-Universität Bochum. Dank an alle Autoren aus Wissenschaft und Praxis!
Publiziert 16. Oktober 2023