Publikation zu Solo-Selbständigen in RdA 2019, 360 ff.
Frau Professor Uffmann hat in RdA 2019, 360 ff. einen Beitrag zu aktuellen Fragen der Solo-Selbständigkeit veröffentlicht.
Die Solo-Selbständigkeit ist ein gesellschaftlich brisantes und rechtlich komplexes Terrain, das Rechtsprechung und Gesetzgeber derzeit erheblich beschäftigt. So haben die mit Spannung erwarteten grundlegenden Urteile des BSG zur „Statusbewertung“ von Honorarärzten und Honorarpflegekräften neue Schlaglichter auf die Relevanz einzelner Abgrenzungskriterien, insbesondere der strittigen Eingliederung und Honorarhöhe, geworfen. Weiterhin haben BGH aber auch BSG die Anforderungen an den Vorsatz verschärft, wenn es um das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen nach § 266 StGB und die Erhebung von Säumniszuschlägen nach § 24 Abs. 2 SGB IV geht. Zumindest auf dieser Ebene wird damit der Unsicherheit der Praxis bei der Vertragstypenzuordnung sachgerecht Rechnung getragen. Auf der anderen Seite hat der Gesetzgeber im Zuge der Novellierung des SchwarzArbG die Sanktionsfolgen einer „Scheinselbständigkeit“ mit weiteren Tatbeständen, insbesondere dem leichtfertigen Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, weiter ausgebaut, was wenig überzeugt. Schließlich steht auch rechtspolitisch einiges auf der Agenda: Angefangen von einer Alterssicherung, über die Verbesserung der Erwerbsbedingungen bis hin zur Statussicherheit der Solo-Selbständigen durch eine Novellierung des § 7a SGB IV. Ausgehend hiervor unternimmt Frau Prof. Uffmann in dem Beitrag basierend auf einer rechtstatsächlichen Analyse einen kritischen Streifzug zu diesen zentralen Fragen der Solo-Selbständigkeit und zeigt dabei Lösungswege für mehr Rechtssicherheit bei der Statusfrage auf.Publiziert 13. Dezember 2019
Publikation zum Thema Drittanstellung in DB 2019, 2281 ff.
Frau Professor Uffmann hat in DB 2019, 2281 ff. anlässlich eines aktuellen Urteils des 2. Senats des BGH vom 14.05.2019 zu der immer noch umstrittenen Frage einer Drittanstellung in der (mitbestimmten) GmbH und AG kritisch Stellung genommen. Das Urteil des BGH, dessen Feststellungen auch für die Streitfrage der Rechtsfolge eines Verstoßes gegen § 112 AktG fruchtbar gemacht werden können, leistet einen entscheidenden Beitrag zu mehr Rechtssicherheit für die Praxis. Diese ist bei der Ausgestaltung von Drittanstellungen noch immer mit einem grundlegenden Problem konfrontiert: Kann und sollte man hierzu angesichts des jedenfalls für AG und mitbestimmte GmbH kontroversen Streitstandes in der Literatur überhaupt greifen? Anlass genug, für die praktisch relevante Fallgruppe der Drittanstellung von Interim Managern dessen „Ob“ und „Wie“ im Einzelnen zu beleuchten.
Publiziert 19. November 2019
Gastprofessur an der WU Wien zu Familienunternehmen
Frau Professur Uffmann hat im Windersemester 2019/2010 eine Gastprofessur an der Wirtschaftsuniversität Wien inne, auf Einladung von Frau Prof. Dr. Susanne Kalss, Vorständin des Instituts für Unternehmensrecht. Frau Prof. Uffmann wird in diesem Rahmen ein Seminar mit integriertem Unternehmensplanspiel zu dem Thema „Das Familienunternehmen in der gesellschaftsrechtlichen Gestaltungspraxis“ halten.
Publiziert 19. November 2019
Nachlese – Vortrag beim 13. Deutschen Testamentsvollstreckertag in Bonn
Frau Professor Uffmann referierte anlässlich des 13. Deutschen Testamentsvollstreckertags am 12. November in Bonn. Mit seit 2014 rund 200 Teilnehmern hat sich die von der AGT e.V. (Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge) getragene bundesweit führende Veranstaltung auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung zu einer festen Instanz für Testamentsvollstrecker aller Professionen und an der Testamentsvollstreckung Interessierte aus dem In- wie dem Ausland entwickelt.
Thema des Vortrags war „Die Mitwirkung des Testamentsvollstreckers bei der Interpretation des Erblasserwillens“.
Bis heute ist mit Blick auf den Grundsatz der materiellen und formellen Höchtspersönlichkeit §§ 2064, 2065 BGB im Einzelnen völlig unklar, welche Interpretationskompetenzen der Erblasser einem Dritten – namentlich einem Testamentsvollstrecker – übertragen kann. Dieses Spannungsfeld bildete die verbindenen Linie für einen kritischen dogmatischen Streifzug durch drei Themenfelder. (1) Die Zuweisung einer verbindlichen Auslegungskompetenz kraft letztwilliger Verfügung. (2) Die Einräumung eines Zustimmungsvorbehalts im Rahmen einer Änderungsvorbehalts eines gemeinschaftlichen Testaments. (3) Die Übertragung der Auswahl des Stiftungsträgers und der Gestaltung des Stiftungsgeschäfts sowie der Stiftungssatzung einer unselbständigen Stiftung auf den Testamentsvollstrecker mit dem Mittel der Zweckauflage. Die von Frau Professor Uffmann vorgstellten neuen Gestaltungsansätze sowie dogmatischen Lösungswege wurden im Anschluss an den Vortrag vom Teilnehmerkreis rege diskutiert.
Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier
Bild: © AGT
Publiziert 19. November 2019
Einladung zum 14. Stiftungsrechtstag – „Stiftung und Aufsicht“
Prof. Dr. Katharina Uffmann, Prof. Dr. Sebastian Unger (Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht) und Fundare e.V., Gemeinnütziger Verein zur Förderung des Stiftungswesens,
vertreten durch den Vorstand Vors. Richter am VG a.D. RA Prof. Dr. Bernd Andrick, RA Dr. Matthias Gantenbrink, RA & Notar Axel Janitzki, Prof. Dr. Karlheinz Muscheler, RA & Notar Dr. Markus Schewe, RA Dr. Sebastian Trappe.
Zeit: 14. Februar 2020, 9-17 Uhr
Ort: Veranstaltungszentrum der Ruhr-Universität Bochum, Saal 2 a/b (unter der Mensa)
Das Programm sowie alle wesentlichen Informationen zur Teilnahme können Sie diesem Flyer entnehmen.
Ihre verbindliche Anmeldung richten Sie bitte bis spätestens 17.01.2020 per E-Mail an stiftung@rub.de oder per per Fax an: (0234) 32-14371.
Weitere Informationen zum Programm finden Sie auf diesen Seiten
Publiziert 19. November 2019
Methodenvorstellung RUBlaw-active in der ZDRW
Eine Methodenvorstellung des juristischen Planspiels RUBLaw-active: Unternehmensrecht, das erstmalig im Wintersemester 2017/2018 an der Ruhr-Uni Bochum durchgeführt wurde und inzwischen in den Schwerpunktbereich 3 der juristischen Ausbildung integriert ist, ist nun im Nomos Verlag in der Zeitschrift für Didaktik der Rechtswissenschaft (ZDRW) erschienen.
Die Methodenvorstellung finden Sie in der Nomos eLibrary, ZDRW Jahrgang 6 (2019), Heft 3, S. 279-297
ISSN print: 2196-7261, ISSN online: 2196-7261.
Publiziert 30. Oktober 2019
Hinweis auf die Veranstaltung des BGH-Richters Prof. Dr. Karczewski
Wir möchten Sie hinweisen auf die Veranstaltung von Herrn Prof. Dr. Karczewski im SPB 1 „Einführung in das Versicherungsvertragsrecht unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (060042)“.
Herr Prof. Dr. Karczewski ist Richter am Bundesgerichtshof und bietet Ihnen spannende Einblicke in das Versicherungsvertragsrecht aus eben dieser besonderen Perspektive eines BGH-Richters. Nehmen Sie die Möglichkeit wahr, direkt von einem erfahrenen BGH-Richter eine Einführung in die praxisrelevante Materie des Versicherungsvertragsrechts zu erlangen.
Die Veranstaltung ist auch für Interessierte außerhalb des SPB 1 geöffnet und findet zu diesen Terminen statt:
Donnerstag, 12:00 – 16:00 Uhr, GD E1/478 - am 17.10.19; 31.10.19; 21.11.19; 12.12.19; 09.01.20.
Publiziert 18. Oktober 2019
Unternehmensmitbestimmung im Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht
Die unternehmerische Mitbestimmung wird seit ihrer Einführung nicht nur aus der Perspektive des Verfassungsrechts, sondern auch aus der der ökonomischen Theorien ambivalent beurteilt. Da sie sowohl rechtsformspezifisch als auch territorial ausgestaltet ist, gerät das Konzept der Mitbestimmung gerade im Zuge der Corporate Governance Diskussion sowie der Internationalisierung und des damit stärker werdenden Wettbewerbs der Rechtsformen zunehmend unter Druck. Dennoch sind bislang alle rechtspolitischen Reformvorschläge einer Weiterentwicklung der Mitbestimmung, die auf die veränderten Rahmenbedingungen antwortet, wirkungslos verhallt. Neue Fragestellungen sind zudem mit der gesetzlichen Frauenquote im Aufsichtsrat hinzugekommen. Frau Professor Uffmann hat zu dem Gesamtkomplex der Unternehmensmitbestimmung eine grundlegenden Neubearbeitung in Band 4 des Münchener Handbuchs zum Arbeitsrecht vorgelegt.
Publiziert 20. August 2019
Wir gratulieren Frau Dr. Veronica Hoch
Frau Dr. Veronica Hoch hat für Ihre Dissertation „Die Besteuerungssystematik von Kapitalanlagen – Geltendes Recht und Reformvorschlag für eine kohärente Kapitalanlagenbesteuerung, Mohr Siebeck (Tübingen), Veröffentlichungen zum Steuerrecht 6, mit dem ESC Förderpreis 2019 der Esche Schümann Commichau Stiftung, Hamburg., sowie dem Brigitte Knobbe-Keuk Preis 2019 zwei renommierte Auszeichnungen erhalten.
Publiziert 11. August 2019
„RUBLaw-active: Unternehmensrecht“ im WiSe 19/20
Liebe Studierende,
haben Sie Lust auf ein völlig neues und interaktives Lehrformat in Jura jenseits von Vorlesung, AG und Seminar?
Dann machen Sie im Wintersemester 2019/2020 mit (immer Mittwochs ab 16.00 Uhr/Raum folgt) bei der nächsten Runde von RUBLaw-active: Unternehmensrecht – ein juristisches Unternehmensplanspiel! in Kooperation mit der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft.
Was sich dahinter verbirgt? Werfen Sie hier einen Blick rein.
Ihre Kommilitonen aus ganz verschiedenen Semestern, die in den vergangenen zwei Terminen teilgenommen haben, haben es nicht bereut, sich an ein Peer-Teaching und an Case-Studies gewagt zu haben.
Was Ihnen gefallen hat:
„Insbesondere die Zusammenarbeit mit den Luther Anwälten habe ich als bereichernd empfunden, da es spannend war, Einblicke aus der beruflichen Praxis zu erhalten…“
„Mir hat die Einteilung der einzelnen Termine in Peer Teaching Einheiten und Case Studies gut gefallen. Der Reader ist super zur Vorbereitung des eigenen Referates und der Case Study geeignet. Außerdem gefällt mir, dass die einzelnen Case Studies von Anwälten von Luther begleitet wurden, durch welche die Veranstaltungen an praktischer Perspektive gewinnen“.
„Ohne Notendruck einen Vortrag zu üben, um für das spätere Berufsleben Nervosität bei freier Rede abzubauen…“
„Gerade durch die von uns selbst vorbereiteten Vorträge und Case Studies gelangt man an vertieftes Wissen über die einzelnen Gebiete im Gesellschaftsrecht, mit denen man sich in einer normalen Vorlesung lange nicht so intensiv beschäftigt…“
„lockere Atmosphäre“; „stärkerer Dialog als in der Vorlesung“; „abwechslungsreiches Programm“; „Praxisbezug und gemeinschaftliches Arbeiten“
Zudem haben wir aus den ersten Runden auch wertvolles Feedback mitgenommen, um unser Lehrformat noch weiter zu verbessern.
Also machen Sie mit!
Eine Anmeldung ist ab sofort möglich per E-Mail an Unternehmensrecht@rub.de mit dem Betreff „RUBLaw-active“. Die Teilnehmerzahl ist auf 30 Personen begrenzt.
Eine Auftaktveranstaltung wird in der ersten Vorlesungswoche stattfinden. Hier werden wir Ihnen das Format dann im Einzelnen vorstellen und alle Ihre Fragen beantworten.
Wir freuen uns auf Sie!
Publiziert 17. Juli 2019
Nachlese zum Vortrag beim Kölner Arbeitsrechtsforum
Frau Prof. Dr. Katharina Uffmann referierte am 13. Juni anlässlich des 10. Kölner Forums Arbeitsrecht an der Universität zu Köln zum Thema „Aktuelle Fragen der Solo-Selbständigkeit“.
Die Solo-Selbständigkeit ist ein gesellschaftlich brisantes und rechtlich komplexes Terrain, das Rechtsprechung und Gesetzgeber derzeit erheblich beschäftigt. So haben die mit Spannung erwarteten grundlegenden Urteile des BSG zur „Statusbewertung“ von Honorarärzten und Honorarpflegekräften neue Schlaglichter auf die Relevanz einzelner Abgrenzungskriterien, insbesondere der strittigen Eingliederung und Honorarhöhe, geworfen. Weiterhin haben BGH aber auch BSG die Anforderungen an den Vorsatz verschärft, wenn es um das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen nach § 266a StGB und die Erhebung von Säumniszuschlägen nach § 24 Abs. 2 SGB IV geht. Zumindest auf dieser Ebene wird damit der Unsicherheit der Praxis bei der Vertragstypenzuordnung sachgerecht Rechnung getragen. Auf der anderen Seite hat der Gesetzgeber im Zuge der Novellierung des SchwarzArbG die Sanktionsfolgen einer „Scheinselbständigkeit“ mit weiteren Tatbeständen, insbesondere dem leichtfertigen Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, weiter ausgebaut, was wenig überzeugt. Schließlich steht auch rechtspolitisch einiges auf der Agenda: Angefangen von einer Alterssicherung, über die Verbesserung der Erwerbsbedingungen bis hin zur Statussicherheit der Solo-Selbständigen durch eine Novellierung des § 7a SGB IV. Anlass genug, ausgehend von einer rechtstatsächlichen Analyse einen kritischen Streifzug zu diesen zentralen Fragen der Solo-Selbständigkeit zu unternehmen und Lösungswege für mehr Rechtssicherheit bei der Statusfrage aufzuzeigen.
Weitere Informationen finden Sie hier https://koelner-forum-arbeitsrecht.de/
Publiziert 19. Juni 2019
Nachlese – BMAS – Expertenworkshop zu Solo-Selbständigen
Frau Prof. Dr. Katharina Uffmann referierte auf Einladung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) im Rahmen des BMAS Fachworkshops „Verbesserung der Erwerbsbedingungen von (Solo-) Selbständigen“, am 7. März 2019 in Berlin zum Thema „Anwendung des arbeitsrechtlichen Schutzes mit Blick auf schutzbedürftige (Solo-) Selbständige (I). Der Fachworkshop ist in die vom BMAS initiierte Reihe Zukunftsdialoge eingebettet und hat zum Ziel, im Austausch mit den betroffenen Akteuren sowie wissenschaftlichen Experten rechtspolitische Reformthemen zu erörtern.
Publiziert 20. März 2019
Promotionsförderung durch die Equa-Stiftung – Wir gratulieren Herrn Dr. Thomas Schmeing
Die Dissertation zum Thema „Konfliktmanagement in Familienunternehmen“ von Herrn Dr. Thomas Schmeing ist von der EQUA-Stiftung durch einen Druckkostenzuschuss gefördert worden. Nach Einschätzung der EQUA-Stiftung sei die Arbeit „von hoher Praxisrelevanz sowohl für Richter als auch für die Betroffenen“.
Die Arbeit ist im Nomos Verlag erschienen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Publiziert 14. Januar 2019
Dr. Veronica Hoch – Unser Lehrstuhl erhält weitere Verstärkung
Wir begrüßen ganz herzlich Frau Dr. Veronica Hoch, die seit Januar 2019 als Akademische Rätin a.Z. unser Lehrstuhlteam verstärkt.
Frau Dr. Hoch hat an der Universität Bayreuth Rechtswissenschaften studiert und erfolgreich die wirtschaftswissenschaftliche Zusatzausbildung zur Wirtschaftsjuristin (Univ. Bayreuth) abgeschlossen. Nach dem Zweiten Staatsexamen und einer Tätigkeit als Rechtsanwältin bei einer internationalen Wirtschaftskanzlei promovierte sie über die zivilrechtlichen Schnittstellen des Steuer- und Kapitalmarktrechts am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Steuerrecht von Prof. Dr. Karl-Georg Loritz an der Universität Bayreuth.
In ihrer Dissertation analysiert sie die bestehenden Besteuerungssysteme der unterschiedlichen Kapitalanlagen und entwickelte einen umfassenden Reformvorschlag unter Einsatz eines Blockchain-basierten Besteuerungssystems. Die Dissertation wird Anfang des 2. Quartals 2019 im Mohr Siebeck Verlag erscheinen und wird mit einer Druckbeihilfe der Stiftung Unternehmensfinanzierung und Kapitalmärkte für den Finanzstandort Deutschland gefördert. Frau Dr. Hoch referierte zudem im Rahmen der 29. Jahrestagung der Gesellschaft Junger Zivilrechtswissenschaft 2018 zu dem Thema „Crowdfunding, Bitcoins, Initial Coin Offerings – Rechtliche Herausforderungen für den Gesetzgeber im Zeitalter der Digitalisierung“ und ist Mitautorin eines Krypotrechtshandbuchs. Zuletzt veröffentlichte sie in der Zeitschrift „Deutsches Steuerrecht“ einen Artikel über die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags.
Publiziert 10. Januar 2019