NACH OBEN

Beiträge aus 2017

18. Stiftungsrechtstag

Vortrag Herr Meinhard Remberg, Generalbevollmächtigter SMS group (Anlagen- und Maschinenbau)

Wir möchten auf einen Vortrag von Herrn Remberg am 12.01.18 hinweisen:

Korruption und Kartellverstöße: Compliance als Herausforderung für den international tätigen Mittelstand

vortrag_remberg

Publiziert 19. Dezember 2017

18. Stiftungsrechtstag

Unser Besuch beim BGH – Nachlese

Gemeinsam mit dem Lehrstuhl von Frau Prof. Dr. Claudia Schubert veranstaltete Frau Prof. Dr. Katharina Uffmann am 20./21.11.2017 für interessierte Studierende eine Exkursion zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Am Abend des 20. November läuteten wir unseren Ausflug mit einem gemeinsamen Stadtrundgang ein, um anschließend zum gemeinsamen Abendessen einzukehren. Als besonderes Highlight besuchte uns dort Herr Dr. Karczewski, Richter des IV. Zivilsenats des BGH und berichtete in gemütlicher Plauder- und Fragerunde aus erster Hand über die spannende Tätigkeit eines Bundesrichters.

Am folgenden Tag wurden wir von Herrn Dr. Bauer, wissenschaftlicher Mitarbeiter des VI. Zivilsenats des BGH, in Empfang genommen. Herr Dr. Bauer berichtete über Struktur und weitere Hintergründe des BGH, das Zuständigkeitsfeld des VI. Zivilsenats und führte die Studierenden in den zur Verhandlung anstehenden Arzthaftungsfall ein. Im Anschluss an die interessante Verhandlung mit Plädoyers der BGH-Anwälte stand Herr Dr. Bauer noch für zahlreiche Nachfragen der Studierenden zur Verfügung. Abgerundet wurde dieser interessante und anschauliche Einblick in die Arbeitsweise des höchsten deutschen Zivilgerichts durch eine Führung durch die Gebäude und sowie über das Gelände des BGH.

Publiziert 30. November 2017

18. Stiftungsrechtstag

Frau Professor Uffmann referiert zur Mitbestimmung im europarechtlichen Kontext

Frau Professor Uffmann hat am 27. November bei einer Veranstaltung der Kanzlei P+P Pöllath und Partners in München zum Thema „Mitbestimmung im europarechtlichen Kontext“ referiert. Die Veranstaltung stand unter dem Generalthema „Aktuelle Entwicklungen der Mitbestimmung und Corporate Governance“. Schwerpunkt des Vortrags war eine kritische Auseinandersetzung mit der viel beachteten Entscheidung des EUGH in der Rechtssache Erzberger/Tui vom 18. Juli diesen Jahres, wobei Frau Professor Uffmann auch die weiterhin offenen Punkte des Mitzählens bei den Schwellenwerten sowie der Wahlberechtigung von Arbeitnehmern unselbständiger Betriebe beleuchtete.

Das Programm finden Sie hier

Publiziert 29. November 2017

18. Stiftungsrechtstag

Frau Professor Uffmann im Herausgeberkreis der ZfA

Frau Prof. Dr. Katharina Uffmann ist in den Herausgeberkreis sowie den wissenschaftlichen Beirat der Zeitschrift für Arbeitsrecht (ZfA) berufen worden. Die ZfA steht für die weiterführende Auseinandersetzung mit Grundfragen und aktuellen Problemen des gesamten Arbeitsrechts sowie der angrenzenden Rechtsgebiete, namentlich des Sozial-, Steuer- und Gesellschaftsrechts. Sie ist die führende wissenschaftliche Zeitschrift im Bereich des Arbeitsrechts und bietet als solches Platz für den fundierten, unvoreingenommenen und praxisnahen Austausch verschiedener Meinungen und Ansichten. Sie setzt seit Jahrzehnten Maßstäbe für die Durchdringung des gesamten Arbeitsrechts.

Das Programm finden Sie hier

Publiziert 23. Oktober 2017

18. Stiftungsrechtstag

Exkursion zum Bundesgerichtshof am 20./21. November 2017

Einladung BGH-Exkursion

Das Programm finden Sie hier

Publiziert 11. Oktober 2017

18. Stiftungsrechtstag

Frau Prof. Uffmann in das wissenschaftliche Direktorium des ifu berufen

Frau Prof. Dr. Katharina Uffmann ist mit Wirkung zum 1. September 2017 in das wissenschaftliche Direktorium des traditionsreichen Instituts für Unternehmensführung (ifu) berufen worden. Das ifu ist ein interdisziplinär ausgerichtetes, übergreifendes Institut der Ruhr-Universität Bochum, welches im Jahre 1966 gegründet wurde und organisatorisch der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft zugeordnet ist. Das Institut hat die Geschäftsführung der Alwin-Reemtsma-Stiftung inne, deren Vorstand der Kanzler der Ruhr-Universität angehört. Daneben besteht der Stiftungsvorstand aus einem Mitglied der Familie Reemtsma sowie aus Topmanagern von Großunternehmen. Die durch diese Stiftung dem Institut zufließenden Mittel kommen unmittelbar Forschungstätigkeiten sowie sonstigen Institutsprojekten zugute. Außerdem werden besonders talentierte Nachwuchswissenschaftler gefördert.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Publiziert 6. September 2017

18. Stiftungsrechtstag

Co-Teaching Team von Luther Rechtsanwälte stellt sich vor

Wir freuen uns, Ihnen das beeindruckende Co-Teaching Team für die im kommenden Wintersemester stattfindende und vom Stifterverband ausgezeichnete Veranstaltung „RUBLaw-active: Unternehmensrecht“ vorstellen zu können. Es ist uns gelungen, einen hochkarätigen Kreis an erfahrenden und namhaften Rechtsanwälten der renommierten Kanzlei Luther Rechtsanwälte aus verschiedenen Bereichen des Unternehmensrechts gewonnen zu haben. Passend zu den jeweiligen Themeneinheiten werden die Studierenden somit von erfahrenen Praktikern bei der Bearbeitung der Case Studies angeleitet.

Hier geht es zu der Übersicht.

Publiziert 6. September 2017

18. Stiftungsrechtstag

Nachlese zum 1. Doktorandenstammstisch am 30.7.2017 in Düsseldorf

Zum Ende des Sommersemesters 2017 trafen wir uns, angereist aus den unterschiedlichsten Himmelsrichtungen, zum ersten Doktorandenstammtisch im Düsseldorfer Medienhafen. Das erste Treffen fand in überschaubarer und dafür umso gemütlicherer Runde statt, nachdem leider gleich mehrere Kommilitonen unvorhergesehen das Bett hüten mussten. Bei Pfannengemüse und Kölsch (!) zeigt sich in einer kurzen Vorstellungsrunde schnell, dass ganz gemäß dem Grundgedanken des Stammtischs die unterschiedlichsten Erfahrungsschätze repräsentiert waren: Während der erste Teilnehmer das Ziel der Abgabe seiner Dissertation fest vor Augen hat und von allerlei Höhen und Tiefen, vor allem aber der Motivation des Endspurts zu berichten wusste, steht sein Gegenüber mit der Doktorarbeit noch recht am Anfang, konnte sich aber für die Anregungen des alten Hasen mit Praxiseinblicken aus seiner mehrjährigen Nebentätigkeit bei einer großen Wirtschaftskanzlei mehr als revanchieren. Der Großteil der Anwesenden steckt demgegenüber noch mitten im Schaffensprozess und hat zudem perspektivisch das Referendariat vor Augen, weshalb die zeitliche und organisatorische Planung ein weiteres größeres Gesprächsthema war. Bei alledem wurde viel gelacht, sodass ein sommerlich warmer Kneipenabend wie im Flug verging. Jeder von uns konnte die eine oder andere gute Idee mit nach Hause nehmen; vor allem aber hat es großen Spaß gemacht, bei dieser Gelegenheit neue Gesichter kennenzulernen. So war das Treffen ein gelungener Auftakt, auf den wir hoffentlich in einigen Monaten aus schöner Tradition heraus werden zurückblicken können.

Florian Kroll, Wiss. Mit.

Publiziert 1. August 2017

18. Stiftungsrechtstag

Vortrag „Rechtsrahmen der digitalen Arbeitswelt“ auf Einladung der vbw

Am 19. Juli 2017 fand in Schweinfurt ein von der vbw – Die Bayerische Wirtschaft veranstalteter Kongress zu den Herausforderungen der Digitalisierung der Arbeitswelt statt. Rund 60 Teilnehmer folgten dem Beitrag von vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt, einem Vortrag über die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Beschäftigten von Hans-Jürgen Schneider, Standortleiter der ZF Friedrichshaben AG in Schweinfurt, und einem Vortrag über den Rechtsrahmen für die digitale Arbeitswelt von Prof. Dr. Katharina Uffmann, Ruhr-Universität Bochum. An der anschließenden Podiumsdiskussion, moderiert von Herrn Sven Astheimer (Frankfurter Allgemeinen Zeitung), beteiligten sich außerdem noch Anja Weisgerber MdB (CSU), Bernd Rützel MdB (SPD), Matthias Jena, Vorsitzender des DGB Bayern.

Frau Prof. Uffmann ging im Rahmen ihres Vortrags nach grundlegenden Überlegungen zur Innovationsverantwortung des arbeitsrechtlichen Normgebers schwerpunktmäßig auf die Reformnotwendigkeiten des Arbeitszeitsrecht ein, insbesondere auf die Gestaltungsoptionen der EU-Arbeitszeitrichtlinie sowie die aktuellen rechtspolitischen Reformvorschläge „befristete Teilzeit“ und „Wahlarbeitszeit“.

Publiziert 23. Juli 2017

18. Stiftungsrechtstag

Nachlese: Reihe Praxiseinblick – Steuerrecht in der Unternehmensnachfolge

Am 21.07. 2017 durften wir Herrn Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Alexander Kredig, geschäftsführender Partner einer seit 20 Jahren am Markt etablierten mittelständischen Steuer- und Rechtsberatungskanzlei mit Sitz in Fulda, bei uns begrüßen. Im Rahmen der Schwerpunktveranstaltung „Recht der Unternehmensnachfolge“ referierte Herr Dr. Kredig anhand praxisnaher Fallbeispiele zum Thema „Steuerrecht in der Unternehmensnachfolge“. Einleitend hob Herr Dr. Kredig die Relevanz steuerlicher Fragestellungen in den verschiedenen Stadien des Nachfolgeprozesses hervor und bettete sein Thema damit in anschaulicher Weise in die den Teilnehmern vertraute Konzeption der Vorlesung ein. Die beiden Hauptthemen des Vortrags bildeten das Ertrags- und das Erbschaftssteuerrecht. Hier wusste der Referent die für Jurastudenten ungewohnten Begrifflichkeiten des Steuerrechts geschickt der vertrauteren Terminologie des Zivilrechts gegenüberzustellen und so das für die Beurteilung von Nachfolgeprozessen erforderliche fachgebietsübergreifende Rechtsbewusstsein der Veranstaltungsteilnehmer zu schärfen. So wurde beispielsweise erläutert, auf welche unterschiedliche Arten Einkünfte im Prozess der Erbauseinandersetzung besteuert werden und welche Rolle Abfindungszahlungen hierbei spielen. Auch die Systematik des Erbschaftssteuerrechts einschließlich der auf das Urteil des BVerfG vom 17.12.2014 (1 BvL 21/12, BStBl. II 2015, 50 ff.) zurückgehenden jüngsten Änderungen wurde erläutert. In einem abschließenden Teil versäumte es Herr Dr. Kredig nicht, seinen rundum gelungenen Vortrag unter Hinweis auf die im Wirtschaftsleben praktisch bedeutsamen allgemeinen steuerlichen Anzeige- und Erklärungspflichten abzurunden. Insgesamt bot der Vormittag den Studierenden ein fachlich ebenso anspruchsvolles wie bereicherndes Programm, durch welches nochmals deutlich wurde, in welchem Maße das Unternehmensrecht in der Praxis wirtschaftliches Denken herausfordert. Wir danken Herrn Dr. Kredig herzlich für sein großes Engagement und allen Studenten für die interessierte Teilnahme.

Publiziert 23. Juli 2017

18. Stiftungsrechtstag

Nachlese: Nachfolger im Dialog: Zu Gast bei der Stüwe GmbH & Co. KG

Am 11.07.2017 durften die Studierenden aus der Schwerpunktbereichsvorlesung „Unternehmensnachfolge“ gemeinsam mit Frau Professor Katharina Uffmann und Herrn Dr. Arnd Becker von der Luther Rechtsanwaltskanzlei Standort Essen mit der Stüwe GmbH & Co. KG ein in Hattingen ansässiges Familienunternehmen besuchen. Das Unternehmen, 1948 gegründet, ist der technologisch führende Hersteller für hochspezialisierte Reibschlussverbindungen – insbesondere Schrumpfscheiben – und befindet sich mittlerweile in der dritten Generation. Die Geschäftsführer Rena und Jan Stüwe gewährten den Studierenden einerseits einen umfassenden Einblick in die Betriebsabläufe bei einer Begehung der Produktionshallen. Andererseits diskutierten sie mit den Studierenden bei dem sich anschließenden Unternehmergespräch engagiert und ausführlich zum Thema Unternehmensnachfolge. Dadurch konnten die Studierenden auf anschauliche Weise das in der Vorlesung theoretisch erlernte Wissen mit einem Paradebeispiel aus der Praxis verknüpfen.

An dieser Stelle möchten wir uns bei Rena und Jan Stüwe nochmals herzlich bedanken!

Publiziert 13. Juli 2017

18. Stiftungsrechtstag

Wir gratulieren Herrn Dr. Tobias Begemann zur Förderung seiner Dissertation durch die EQUA-Stiftung

Dr. Tobias Begemann erhält von der EQUA-Stiftung einen Druckkostenzuschuss zur Veröffentlichung seiner Dissertation mit dem Titel „SE & Co KGaA als Rechtsform in Familienunternehmen“, die in Kürze in der von Herrn Prof. Teichmann herausgegebenen Schriftenreihe zum deutschen und europäischen Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht im Peter Lang Verlag erscheinen wird. Die Arbeit wurde von Frau Prof. Dr. Katharina Uffmann und von Prof. Dr. Knut Werner Lange (Universität Bayreuth) begutachtet und betreut.

Publiziert 24. Mai 2017

18. Stiftungsrechtstag

Verstärkung des Drittmittelprojektteams

Das Team zur Durchführung des Drittmittelprojekts „RUBLaw-aktiv: Unternehmensrecht“ ist nun komplett!

Mit Jan Krieger und Jan Hüchtebrock konnten zwei weitere engagierte Teammitglieder gewonnen werden.

Jan Krieger hat an der Ruhr-Universität Bochum Rechtswissenschaften studiert und im März 2015 die Erste Juristische Staatsprüfung beim Justizprüfungsamt am OLG Hamm erfolgreich abgelegt. Neben dem Studium hat Herr Krieger zunächst als Tutor beim Mentorenprogramm der Juristischen Fakultät gearbeitet, bevor er sodann erst als studentische, später als wissenschaftliche Hilfskraft im Zentralen Rechtswissenschaftlichen Seminar tätig gewesen ist. Derzeit ist Herr Krieger Rechtsreferendar am Landgericht Bochum und seit Mai 2017 als wissenschaftliche Hilfskraft im Drittmittelprojekt „RUBLaw-aktiv: Unternehmensrecht“ engagiert.

Jan Hüchtebrock absolvierte im Jahre 2015 sein Abitur und befindet sich zur Zeit im 4. Fachsemester Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität. Er ist seit Mai 2017 Studentische Hilfskraft im Drittmittelprojekt „RUBLaw-aktiv: Unternehmensrecht“ tätig.

Publiziert 24. Mai 2017

18. Stiftungsrechtstag

Vortrag zum Thema „Subunternehmer im Fokus des Arbeitsrechts“

Frau Prof. Uffmann referierte auf dem Luther Arbeitsrechtsforum am 19. Mai in Bonn vor dem Hintergrund der jüngsten Novellierung des AÜG zum Thema „Subunternehmer im Fokus des Arbeitsrechts“ und diskutierte die Fragestellungen im Anschluss im Rahmen eines Podiums mit Unternehmensvertretern und Anwälten. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. 

Publiziert 24. Mai 2017

18. Stiftungsrechtstag

Weitere Verstärkung – Christoph Palzer neuer wissenschaftlicher Mitarbeiter im Drittmittelprojekt

Wir begrüßen ganz herzlich Herrn Christoph Palzer, der seit April 2017 als wissenschaftliche Mitarbeiter zu unserem Team dazugestoßen ist und in dem Drittmittelprojekt „RUBLaw aktiv: Unternehmensrecht“ tätig ist.

Christoph Palzer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz und war dort während des Studiums als wissenschaftliche Hilfskraft bei Prof. Dr. em. Winfried Brohm (†) tätig. Daneben arbeitete er als wissenschaftliche Hilfskraft bei Prof. Dr. Franz Böni in einer kartellrechtlich ausgerichteten Wirtschaftsberatung in Mosnang/SG (CH). Studienbegleitend absolvierte er an der Akademie für Wissenschaftliche Weiterbildung der Universität Konstanz die jeweils dreiwöchigen Kontaktstudien Kartellrecht, Wirtschafts- und Steuerrecht sowie Unternehmensstrafrecht und Recht der Auftragsvergabe. 2011 bis 2016 arbeitete am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeits- Steuer- und Sozialrecht der Universität Bayreuth bei Prof. Dr. Karl-Georg Loritz. Derzeit absolviert er das Rechtsreferendariat am LG Darmstadt. Er ist Autor zahlreicher wissenschaftlicher Beiträge u.a. zum Unternehmensrecht.

Publiziert 24. Mai 2017

18. Stiftungsrechtstag

Startschuss zur Umsetzung „RUBLaw-aktiv Unternehmensrecht“

Der Startschuss zur Umsetzung des innovativen Lehrkonzepts „RUBLaw-aktiv: Unternehmensrecht“ ist gefallen. Das Projektteam (v. links Rechtsanwalt Dr. Arnd Becker Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prof. Dr. Katharina Uffmann, Wiss. Mitarbeiter Christoph Palzer, Wiss. Hilfskraft Jan Krieger) traf sich zum Auftaktworkshop, um das vom Stifterverband der Deutschen Wissenschaft mit einem Fellwoship geförderte Projekt mit Leben zu füllen.

 

Die Veranstaltung wird im Wintersemester 2017/2018 im Schwerpunktbereich 3 „Unternehmen und Wettbewerb“ erstmalig angeboten. 

Was ist an dem Format aktiv und vor allem innovativ?

  • Didaktisches Konzept – problembasiertes Lernen! Das Unternehmensrecht wird in Form eines juristischen Unternehmensplanspiels gelehrt und gelernt.
  • Inhaltliche Strukturierung – vernetzt und realitätsbezogen! Die Studierenden erarbeiten zentrale Fragen des Unternehmensrechts anhand des Lebenszyklus des Unternehmens.
  • Lehrform – Perspektivenvielfalt! Die Veranstaltung wird im Co-Teaching mit erfahrenen Rechtsanwälten gehalten.

Konzeptionell wird die Veranstaltung dreistufig aufgebaut sein:

  • Inverted Classroom = Die Studierenden bereiten sich auf die jeweilige Themeneinheit im Selbststudium anhand eines ausgegebenen Readers vor.
  • Peer Teaching = Die Studierenden unterrichten sich in der Präsenzveranstaltung gegenseitig zur vertieften, theoretischen Fundierung der jeweiligen Themenbereiche. Hierzu werden in Gruppenarbeit mit Unterstützung eines Tutors Referate zu einzelnen Themen erarbeitet. Keine Angst vor diesem Format! Im Gegenteil: Wichtige Schlüsselqualifikationen werden hiermit trainiert: Strukturierung von Themen, Teamarbeit, Präsentationstechnik, mündliche Argumentationsfähigkeit! Sie bekommen wertvolles Feedback von den Kommilitonen und dem Co-Teaching Team. Und nebenbei bemerkt: Was man anderen erklären kann, hat man auch verstanden!
  • Case Study = Aufbauend auf der Peer-Teaching-Einheit geht es dann in der nächsten Präsenzveranstaltung mit der Fall-Studie weiter. Hier geht es darum, sachgerechte Lösungen zu zentralen Fragestellungen des Unternehmensrechts zu erarbeiten. Wie gründet man eine UG, bestellt Geschäftsführer und übt die Geschäftstätigkeit aus und finanziert diese, wie läuft eine Gesellschafterversammlung ab, wie kauft man ein Unternehmen, wie nimmt man einen Geschäftsführer für Pflichtverletzungen in die Haftung u.v.m…..? Geschult wird neben einem vertieften Verständnis des GmbH-Rechts samt angrenzender Gebiete des Pflichtsfachbereichs wirtschaftliches Verständnis, vernetztes sowie rechtsgestaltendes und rechtsberatendes Denken.

Interesse geweckt?

Dann machen Sie im Wintersemester mit. Wir freuen uns auf Sie!

Publiziert 19. April 2017

18. Stiftungsrechtstag

Verstärkung – Antje Weirauch neue Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl

Wir begrüßen ganz herzlich Frau Antje Weirauch, die seit März als Wissenschaftliche Mitarbeiterin zu unserem Team dazugestoßen ist.

Frau Weirauch ist parallel als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht und Sozialrecht (Prof. Dr. Jacob Joussen) seit Mai 2015 tätig. Sie begann ihr Studium der Rechtswissenschaften 2010 an der Ruhr-Universität Bochum und schloss es 2015 mit der Ersten Juristischen Staatsprüfung beim Justizprüfungsamt Hamm ab. Ihren universitären Schwerpunkt legte sie auf das Arbeits- und Sozialrecht. Während des Studiums arbeitete sie als Studentische Hilfskraft am Lehrstuhl von Herrn Professor Joussen.

Publiziert 22. Mai 2017

18. Stiftungsrechtstag

Vortrag zum Thema „Arbeiten 4.0 – Auswirkungen auf das einzelne Arbeitsverhältnis“

Frau Prof. Uffmann referierte auf der 20. Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht am 6. März 2017 in Eichstätt, das unter dem Oberthema „Arbeitsrecht in der Kirche zukunftsfähig gestalten“ stand. Mehr Informationen finden Sie unter

http://www.zmv-online.de/fachtagung.php?site=7

Publiziert 8. März 2017

18. Stiftungsrechtstag

Nachlese: Reihe „Wirtschaft hautnah erleben“ – Zu Gast bei der 6. Generation einer Privatbrauerei

Am 1. März 2017 durfte eine Gruppe Studierender der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität-Bochum auf Einladung von Herrn Dr. Arnd Becker von der Luther Rechtsanwaltskanzlei Standort Essen und Frau Professor Katharina Uffmann erneut hinter die Kulissen eines im Ruhrgebiet ansässigen Familienunternehmens blicken. Die Privatbrauerei Stauder in Essen, die in diesem Jahr auf 150 Jahre Firmengeschichte zurückblickt, hat uns für unsere Reihe „Wirtschaft hautnah erleben“ einen hochinteressanten Einblick sowohl in das Familienunternehmen selbst, als auch in die Brauereibranche im Allgemeinen ermöglicht. Los ging es mit dem neuen Unternehmensfilm der Privatbrauerei. Im Anschluss konnten sich die Studierenden bei einer abwechslungsreichen Führung durch die Produktion von den Arbeitsabläufen selbst ein Bild machen. Herr Dr. Tomas Stauder, der neben Herrn Dipl. Brau-Ing. Axel Stauder als Geschäftsführer des Familienunternehmens fungiert, berichtete schließlich unter anderem über die Nachfolge sowie die bewusste Positionierung des Unternehmens als Familienunternehmen und beantwortete die zahlreichen Fragen der Studierenden. Alles in allem war die Exkursion erneut ein sehr informatives und bereicherndes Ereignis und wir bedanken uns bei der Privatbrauerei Stauder.

  

Publiziert 8. März 2017

18. Stiftungsrechtstag

Die SE & Co. KGaA als Rechtsform für Familienunternehmen – Dissertation von Herrn Tobias Begemann

Herr Tobias Begemann hat erfolgreich seine Doktorprüfung abgelegt und damit seine Dissertation zur SE & Co. KGaA als Rechtsform für Familienunternehmen abgeschlossen. Die Arbeit wurde von Frau Prof. Uffmann betreut.

Die rechtliche Konzeption einer SE & Co. KGaA wirft durch die Verbindung zweier bereits für sich rechtstechnisch äußerst anspruchsvoller und bezüglich der SE auch noch vergleichsweiser junger Rechtsformen (die erstmals ein monistisches System vorsieht) unzählige, zum Teil komplexe Fragestellungen und Verzahnungsfragen auf. Herr Begemann hat diese erstmals zusammenhängend und unter dem besonderen Blickwinkel der Eignung der Rechtsform für Familienunternehmen aufgearbeitet und analysiert. Mit seiner praktisch bedeutsamen wie innovativen Untersuchung schließt er eine Forschungslücke, da die KGaA bis dato nur in Verbindung mit einer GmbH bzw. AG monographisch untersucht wurde, nicht hingegen mit der zunehmend beliebten SE, die gerade für Familienunternehmen unter verschiedenen Aspekten interessante Gestaltungsoptionen eröffnet. Seine Arbeit wird zweifelsohne dazu beitragen, die derzeitigen Rechtsunsicherheiten bei der SE & Co. KGaA abzubauen und die Konzeption klar als das herauszustellen, was sie ist: eine interessante, handhabbare Rechtsformoption gerade für Familienunternehmen mit besonderen Governance-Anforderungen.

Wir gratulieren Herrn Begemann, der mittlerweile als Rechtsanwalt bei Hengeler Müller in den Bereichen Corporate und Litigation am Standort Berlin tätig ist, ganz herzlich und wünschen ihm für seinen weiteren Werdegang alles erdenklich Gute. Wir freuen uns sehr, dass Herr Begemann unserem Lehrstuhl künftig als Alumnus weiter verbunden bleiben wird.

Publiziert 20. Januar 2017

18. Stiftungsrechtstag

Nachlese: Reihe Praxiseinblick – Unternehmensfinanzierung in der Insolvenz

In der Schwerpunktbereichsvorlesung Unternehmensfinanzierung wurde es am Dienstag, den 17. Januar 2017, „ernst“. Der renommierte und bekannte Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Stephan Ries aus Wuppertal, von der CURATOR AG Insolvenzverwaltungen, kam an seine Alma Mater und vermittelte den Studenten in höchst anschaulicher Weise anhand zahlreicher Fälle aus seiner Beratungspraxis einen spannenden Einblick in die vielseitige Thematik der Finanzierung von Unternehmen während einer Krisenlage oder Insolvenz. Er machte deutlich, dass der Insolvenzverwalter bei einer Betriebsfortführung zum einen als „Liquiditätsbeschaffer“ und „Sanierer“ agiere und hierfür unterschiedliche Instrumente einsetze, wie etwa den Zahlungsstopp, das Insolvenzgeld und den echten und unechten Massekredit. Zum anderen nehme der Insolvenzverwalter aber auch die Rolle eines „kritischen Betrachters“ ein, da er sich alle vorhandenen Finanzierungsrechtsverhältnisse, nicht zuletzt die Gesellschafterdarlehen, mit dem Ziel einer Massemehrung genau ansehe. Wir danken Herrn Ries für sein große Engagement und den Studenten für die interessierte Teilnahme.

Publiziert 20. Januar 2017

18. Stiftungsrechtstag

Jetzt anmelden! Exkursion zur Brauerei Stauder in der Reihe „Wirtschaft hautnah erleben“

Die Idee

Raus aus dem Unialltag und rein in ein Unternehmen: Die Reihe „Wirtschaft hautnah erleben“ möchte Ihnen die Möglichkeit eröffnen, hinter die Kulissen von Familienunternehmen verschiedener Branchen aus der Region zu schauen, um zu erfahren, wie ein Unternehmen praktisch funktioniert und was es heißt, Familienunternehmer zu sein – und das in einer ganz besonderen Weise.

Wie läuft das ab?

Sie bekommen eine Führung durch das Unternehmen und treffen danach exklusiv und „hautnah“ auf Persönlichkeiten aus der Unternehmerfamilie, die Ihnen in einem zwanglosen Gespräch von ihren spannenden und vielseitigen Erfahrungen als Unternehmer und den Herausforderungen der jeweiligen Branche berichten und sich auf den Austausch mit Ihnen freuen.

Ein kühles Bier! 

Wir möchten mit Ihnen die traditionsreiche Privatbrauerei Jacob Stauder in Essen besuchen, die dieses Jahr auf 150 Jahre Firmengeschichte zurückblicken darf. Erhalten Sie mit uns einen exklusiven Einblick in den Brauprozess eines Stauder Bieres vom Anfang bis zum Ende und lernen Sie ein Familienunternehmen in der Region kennen. Im Anschluss an die Führung steht Ihnen Herr Dr. Thomas Stauder, Mitinhaber und -Geschäftsführer des Familienunternehmens in der sechsten Generation, für Ihre Fragen zur Verfügung. Nutzen Sie die Gelegenheit, nicht nur das Bier, sondern auch die Informationen rund um das Familienunternehmen direkt an der Quelle abzuzapfen!

Organisatorisches

Wann?                 Mittwoch, 01.03.2017, 14:00 Uhr bis ca. 17.00 Uhr

Wo?                      Privatbrauerei Jacob Stauder, Stauderstr. 88, 45326 Essen

Die Teilnahme ist für jeden Jurastudenten der RUB möglich und kostenfrei (Anfahrtskosten sind selbst zu tragen). Ihre verbindliche Anmeldung richten Sie bitte unbedingt unter Angabe ihres Fachsemesters, Ihrer Matrikelnummer und ggf. Ihres Schwerpunktbereiches und Ihrer Handynummer

bis zum 10. Februar an unternehmensrecht@rub.de.

Die Teilnehmerzahl ist auf 20 begrenzt. Also greifen Sie zu!

Sie erhalten am Montag, den 13. Februar, Ihre Anmeldebestätigung.

 

Wir freuen uns auf Sie!

Dr. Arnd Becker                                                            Prof. Dr. Katharina Uffmann

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH                         Ruhr-Universität Bochum

Publiziert 19. Januar 2017