NACH OBEN

15. Stiftungsrechtstag

Stiftungsrechtstag

Nachbetrachtung
15. Stiftungsrechtstag "Stiftung und Verantwortung"
19. Februar 2021, von 9.00 - 13.00 Uhr (online via ZOOM)

Zum ersten Mal seit seiner Einführung im Jahre 2007 wurde der traditionsreiche Bochumer Stiftungsrechtstag in seiner 15. Ausgabe, bedingt durch die COVID-19-Pandemie, digital ausgerichtet – es war ein voller Erfolg!

Mit über 250 Teilnehmern aus Wissenschaft und Praxis, die am 19.2.2021 der Einladung von Fundare e.V. sowie den Lehrstühlen von Prof. Dr. Katharina Uffmann und Prof. Dr. Sebastian Unger gefolgt waren, wurde einmal mehr unter Beweis gestellt, dass der Stiftungsrechtstag zu einem der etablierten Termine im Jahreskalender von Stiftungsverantwortlichen gehört.

Zu dem Globalthema „Stiftung und Verantwortung“ wurden in insgesamt vier Vorträgen die neuesten Entwicklungen in der Stiftungsrechtsreform und im Gemeinnützigkeitsrecht sowie Fragen rund um das Transparenzregister und zur Haftung des Stiftungsvorstands – hier unter besonderer Berücksichtigung der durch den Regierungsentwurf geplanten Änderungen –  beleuchtet. Auch in digitaler Form bestand in Diskussionsrunden wieder die Möglichkeit zum inhaltlichen Austausch.

Tagungsmaterialien

  • Die Tagungsmaterialien zum 15. Stiftungsrechtstag finden Sie in dieser Zip-Datei. (Copyright liegt bei dem jeweiligen Referenten)
  • Die Programmübersicht finden Sie in diesem Flyer
Zu den einzelnen Vorträgen

Den Eröffnungsvortrag zum Thema „Haftung des Stiftungsvorstands – auch nach der geplanten Stiftungsrechtsreform herausfordernd“ hielt Prof. Dr. Katharina Uffmann, Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht und Recht der Familienunternehmen an der Ruhr-Universität Bochum sowie Mitglied des Vorstands von fundare e.V. Stiftungsvorstände sind vor allem bei der Vermögensanlage sowie der Mittelverwendung zahlreichen Haftungsrisiken ausgesetzt, für 95 % der Stiftungen zusätzlich verschärft durch die besonderen, sehr detaillierten Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts, worüber das Finanzamt sehr genau wacht. Insbesondere für die großenteils ehrenamtlich tätigen Stiftungsvorstände hat der Gesetzgeber schon vor einigen Jahren mit der Abmilderung des Verschuldensmaßstab versucht, das zivilgesellschaftliche Engagement zu fördern. Da nun mit dem Regierungsentwurf vom 3.2.2021 eine Reform des Stiftungszivilrechts ansteht, mit der auch die Binnenhaftung des Stiftungsvorstands reformiert werden soll, analysierte Frau Prof. Uffmann vor dem Hintergrund einer Darstellung des bisherigen Haftungssystems und der zentralen Problemlagen des Stiftungsrechts (strukturelles Kontrolldefizit; Fluch und Segen der Gemeinnützigkeit; Ehrenamtlichkeit) die geplanten Neuregelungen kritisch und arbeitete weiterhin bestehenden Probleme und erste Lösungsvorschläge hierfür heraus.

Im zweiten Vortrag referierte Dr. Jochen Kotzenberg, LL.M., Rechtsanwalt und Steuerberater bei Flick Gocke Schaumburg, über „Transparenzregister und Stiftungen“. Zunächst ging er in einem Überblick auf die Einführung des Transparenzregisters zum 1.10.2017 infolge der Novellierung des Geldwäschegesetzes ein und stellte u.a. dar, welche Angaben über die wirtschaftlich Berechtigten zum Transparenzregister zu melden sind. Im Anschluss widmete sich der Referent detailliert den wirtschaftlich Berechtigten bei Stiftungen. Zum Abschluss seines Vortrags erläuterte Dr. Kotzenberg die Konsequenzen der durch die Stiftungsrechtsreform geplanten Einführung eines Stiftungsregisters für das Transparenzregister.

Im Anschluss informierten Silvia Bartodziej aus dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und Ministerialrat a.D. Angelo Winkler über den Stand der Stiftungsrechtsreform und stellten in einem rechtspolitisch hochaktuellen Tandemvortrag den von der Bundesregierung am 3.2.2021 verabschiedeten „Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts“ vor. Zunächst rief Herr Winkler die bisherigen Entwicklungen in der Stiftungsrechtsreform in Erinnerung und präsentierte anschließend fünf Thesen, in denen er u.a. als Kernproblem des geltenden Stiftungsrechts die erschwerte Rechtsanwendung infolge der unvollständigen, zivilrechtlichen Regelungen im BGB ausmachte. Daran anknüpfend stellte Frau Bartodziej die Grundlagen und Ziele sowie die Regelungen zur Stiftungsverfassung (§ 83 Abs. 1 BGB-neu), zum Stifterwillen (§ 83 Abs. 2 BGB-neu), zum Verwaltungssitz der Stiftung (§ 83a BGB-neu) sowie zur vorgesehenen Schaffung eines deklaratorischen Bundesstiftungsregisters vor. Winkler präsentierte danach die Regelungen zu den Stiftungsorganen (§§ 84-84c BGB-neu), Änderungen der Stiftungsverfassung im Allgemeinen (§§ 85-87c BGB-neu), Satzungsänderungen (§§ 85-85a BGB-neu), zur Zulegung und Zusammenlegung (§§ 86-86h BGB-neu) sowie zur Auflösung und Aufhebung (§§ 87-87c BGB-neu).

Prof. Dr. Roman Seer, seit 1996 Inhaber des Bochumer Lehrstuhls für Steuerrecht und seit 2009 Direktor des Bochumer Instituts für Steuerrecht und Steuervollzug, beendete die Tagung mit einem Vortrag über „Aktuelle Entwicklungen im Gemeinnützigkeitsrecht“. Er ging insbesondere auf die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts durch das Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) ein und beleuchtete dessen Auswirkungen auf die Abgabenordnung (AO). Im Folgenden erläuterte der Referent Erleichterungen beim Unmittelbarkeitsmerkmal durch § 57 Abs. 3, 4 AO n.F., Erleichterungen bei der Mittelverwendung durch § 58 Nr. 1 AO n.F. sowie Einschränkungen des Ausschließlichkeitsgrundsatzes des § 56 AO durch § 58 Nr. 1 Satz 1 AO n.F. Danach ging er auf die Feststellung der formellen Gemeinnützigkeit gem. § 60a AO ein und berichtete über die geplante Einführung eines Zuwendungsempfängerregisters zum 1.1.2024 durch § 60b AO n.F. Zum Ende seines Vortrags stellte Prof. Dr. Seer zudem einige nicht umgesetzte steuerpolitische Forderungen vor.

 

Veranstalter

  • Fundare e.V., Gemeinnütziger Verein zur Förderung des Stiftungswesens vertreten durch den Vorstand Vors. Richter am VG a.D. RA Prof. Dr. Bernd Andrick, RA Dr. Matthias Gantenbrink, RA & Notar Axel Janitzki, Prof. Dr. Karlheinz Muscheler, RA & Notar Dr. Markus Schewe, RA Dr. Sebastian Trappe, Prof. Dr. Katharina Uffmann, Prof. Dr. Sebastian Unger
  • in Kooperation mit den Lehrstühlen von Prof. Dr. Katharina Uffmann und Prof. Dr. Sebastian Unger